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OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- wpk.de
Widerruf der Bestellung wegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 1.96
Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der …
Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04
Dieser nachträglich eingetretene Umstand begründet ebenfalls keine ernstlichen Richtigkeitszweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, denn bei dem Widerruf der Bestellung als vereidigter Buchprüfer handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, für dessen gerichtliche Beurteilung es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankommt (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 20. Mai 2003 - 4 A 1673/02 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -, jeweils bei JURIS). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2003 - 4 A 1673/02
Gerichtliche Beurteilung eines Widerrufs nach der Wirtschaftsprüferordnung; …
Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04
Dieser nachträglich eingetretene Umstand begründet ebenfalls keine ernstlichen Richtigkeitszweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, denn bei dem Widerruf der Bestellung als vereidigter Buchprüfer handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, für dessen gerichtliche Beurteilung es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankommt (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 20. Mai 2003 - 4 A 1673/02 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -, jeweils bei JURIS). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99
Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des …
Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04
Im Übrigen handelt es sich nach der Formulierung des § 20 Abs. 2 Nr. 5 WPO ("es sei denn") um eine Ausnahme, sodass grundsätzlich den Kläger die Darlegungslast trifft, dass eine Interessengefährdung nicht vorliegt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 4 A 5645/99 - bei JURIS).