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   OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04   

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https://dejure.org/2004,35629
OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04 (https://dejure.org/2004,35629)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2004 - 1 N 8.04 (https://dejure.org/2004,35629)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 1 N 8.04 (https://dejure.org/2004,35629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • wpk.de PDF

    Widerruf der Bestellung wegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 1.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

    Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04
    Dieser nachträglich eingetretene Umstand begründet ebenfalls keine ernstlichen Richtigkeitszweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, denn bei dem Widerruf der Bestellung als vereidigter Buchprüfer handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, für dessen gerichtliche Beurteilung es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankommt (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 20. Mai 2003 - 4 A 1673/02 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -, jeweils bei JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2003 - 4 A 1673/02

    Gerichtliche Beurteilung eines Widerrufs nach der Wirtschaftsprüferordnung;

    Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04
    Dieser nachträglich eingetretene Umstand begründet ebenfalls keine ernstlichen Richtigkeitszweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, denn bei dem Widerruf der Bestellung als vereidigter Buchprüfer handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, für dessen gerichtliche Beurteilung es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankommt (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 20. Mai 2003 - 4 A 1673/02 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -, jeweils bei JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99

    Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des

    Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 1 N 8.04
    Im Übrigen handelt es sich nach der Formulierung des § 20 Abs. 2 Nr. 5 WPO ("es sei denn") um eine Ausnahme, sodass grundsätzlich den Kläger die Darlegungslast trifft, dass eine Interessengefährdung nicht vorliegt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 4 A 5645/99 - bei JURIS).
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